Thomas Hansmann
Versicherungsmakler GmbH
Sandhaasstraße 8
77716 Haslach i. K.
Klimaneutral bis 2045 – so lautet das Ziel, das die Bundesregierung für Deutschland ausgegeben hat. Viele Betriebe verbessern die Energieeffizienz, stellen auf erneuerbare Energien um oder haben das schon getan. Für investierende Unternehmen, Hersteller, Reparateure und andere Akteure ergeben sich individuelle Risiken. Vor den finanziellen Folgen eines möglichen Schadens können Sie sich aber mit der richtigen Versicherung effektiv schützen.
Ein Beispiel: Wenn Sie als Unternehmer den Bau einer Energieanlage planen, wissen Sie sicherlich um die Bedeutung der Rückbauverpflichtungserklärung. Da solche Bauvorhaben erheblich in die Natur eingreifen, sind Betreibende dazu verpflichtet, eine Rückbauverpflichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen – was üblicherweise durch eine Bankbürgschaft abgesichert wird.
Es geht aber auch anders: „Eine clevere Alternative ist die Rückbaubürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung“, erklärt Arsen Karagülyan, Berater Grundsatz / Underwriter in der R+V-Kautionsversicherung. „Mit der Rückbaubürgschaft kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Anlagenbetreiber nach und behalten dennoch die für Ihren Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität, weil Ihre Kreditlinie nicht belastet wird. Dadurch haben Sie mehr freies Geld, um Projekte vorzufinanzieren und weiter in die Zukunft zu investieren. In Zeiten anhaltend hoher Zinsen ist das gerade für den Mittelstand sehr wichtig.“
Notwendige Versicherungen für Betriebe, die Energieanlagen aufbauen und/oder montieren, sind vor allem die Betriebshaftpflicht- und eine Warenkreditversicherung. Letztere leistet, wenn Kunden für einwandfrei gelieferte Bauteile nicht zahlen. Das gilt beispielsweise auch für den Verkauf von CO2-Zertifikaten. Eine Betriebshaftpflicht werden Sie als vorausschauender Unternehmer vermutlich bereits haben. Aber checken Sie doch einmal, ob durch den Betrieb neuer Energieanlagen weitere Risiken entstehen, die zum Beispiel einen Umwelthaftpflicht-Baustein notwendig machen.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bereits in Windkraft, Solarenergie, Biogas oder andere erneuerbare Energien investiert haben, sollten Sie dafür sorgen, dass die teuren Anlagen gegen Schäden abgesichert sind. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Technischen Versicherungen wie eine Maschinen- oder eine Elektronikversicherung. Über diese sind Sachschäden unter anderem durch Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen oder auch Bedienungsfehler versichert. Während der Montage bietet eine Montageversicherung Schutz.
Die Energiewende – ein weites Feld. Je nach Art Ihres Betriebes sollten Sie auf jeden Fall für eine individuell abgestimmte Absicherung sorgen.
Lassen Sie uns zeitnah prüfen, ob Ihre Policen im Zuge der Energiewende noch up to date sind!
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Probleme haben, geeignete Mitarbeiter zu finden, stehen Sie damit zumindest nicht allein da: Laut einer im November 2023 veröffentlichen Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) kann jeder zweite Betrieb in Deutschland freie Stellen nur noch mit großen Schwierigkeiten besetzen – wenn überhaupt. Betroffen sind inzwischen nahezu alle Branchen.
Umso wichtiger ist es in dieser Situation, dass Betriebe über ein attraktives Employer Branding verfügen. Darunter versteht man im Marketing-Deutsch die Wahrnehmung eines Unternehmens als eine starke „Marke“. Ziel ist es, sich einen weithin guten Ruf als Arbeitgeber zu erarbeiten, sowohl in der bestehenden Belegschaft als auch in der externen Wahrnehmung. Allerdings ist das manchmal leichter gesagt als getan.
Arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeiten, Flexibilität und Homeoffice werden bei jobsuchenden Fachkräften häufig schon vorausgesetzt. Ebenso wie eine angemessene Bezahlung und Zuschüsse, beispielsweise für ein Jobticket. Immer stärker rücken jetzt aber soziale Benefits in den Fokus – also freiwillige Zusatzleistungen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie wird in der Regel vom Unternehmen in Form eines Gruppenvertrags für die Beschäftigten abgeschlossen und stellt ein hervorragendes Mittel dar, ein Employer Branding mit echter Strahlkraft zu entwickeln.
Der Grund: Mit dem Abschluss einer bKV ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten Zugang zu allen Vorteilen, die eine private Krankenzusatzversicherung bietet – von Chefarztbehandlung im Krankenhaus und besseren Leistungen beim Zahnersatz bis zu schnelleren Terminen beim Facharzt und vielem mehr.
Damit präsentieren Sie sich nicht nur nach außen als sozial handelndes Unternehmen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommt die bKV richtig gut an: „Umfragen bestätigen immer wieder, dass die betriebliche Krankenversicherung im Vergleich zu anderen Zusatzleistungen, etwa einem Dienstwagen, als deutlich attraktiver eingeschätzt wird“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Competence Centers Firmenkunden bei der Barmenia Versicherung. Das gelte vor allem für jüngere Fachkräfte, die mehr Wert auf Gesundheit und eine ausgewogene Work-Life-Balance legen als noch die Generationen vor ihnen.
Zur Beliebtheit der bKV trägt sicher ebenfalls bei, dass sie in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen und auch von Familienangehörigen genutzt werden kann. Und: Die Beiträge lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Unterm Strich heißt für Sie als Arbeitgeber: Viele Vorteile für wenig Geld.
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2023 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland bei 5,9 Prozent. Das war der zweithöchste Wert seit 1990. Nachdem die Teuerung von Juni bis November leicht zurückgegangen war, zog sie im Dezember wieder an. Für 2024 rechnet die Bundesbank mit einem Schnitt von immerhin noch 2,7 Prozent. Nicht ausgeschlossen, dass diese Schätzungen noch nach oben korrigiert werden müssen.
Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Weil auch Maschinen und anderes Inventar immer teurer werden, müssen Sie bei Schäden oder Diebstahl von Betriebseigentum tiefer in die Tasche greifen. Deshalb lohnt sich – am besten gemeinsam mit einem Versicherungsprofi – ein Blick auf Ihre bestehende Betriebsinhalts-, Maschinen- und Gebäudeversicherung. Besteht womöglich eine Unterversicherung?
Unterversicherung bedeutet: Die Versicherungssumme entspricht nicht mehr dem Wert der versicherten Gegenstände. Das hat im Schadensfall Konsequenzen. Liegt die Versicherungssumme zum Beispiel bei 100.000 Euro, der Wert des versicherten Inventars inzwischen aber bei 200.000 Euro, so erhalten Sie nur 50 Prozent eines Schadens erstattet. Wird bei einem Einbruch etwa Spezialwerkzeug im Wiederbeschaffungswert von 20.000 Euro gestohlen, müssen Sie die Hälfte dieser Kosten selbst tragen.
Davor können Sie sich aber schützen. Viele Tarife enthalten beispielsweise eine Unterversicherungsverzichtsklausel. Dann bekommen Sie Ihr Geld auch dann, wenn der Wert der versicherten Sache die Versicherungssumme übersteigt. Häufig ist der Unterversicherungsverzicht allerdings begrenzt, meist auf 10 Prozent der Versicherungssumme.
„Als weitere Möglichkeit inflationsbedingte Unterversicherung zu vermeiden, dient die Wertzuschlagsklausel“, erklärt Andreas Herber, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der INTER. „Damit wird die Versicherungssumme regelmäßig an die Teuerungsraten angepasst.“ Das geschieht auf der Grundlage eines festgelegten Preisindex für gewerbliche Betriebsgebäude. Schließlich schützt auch ein Tarif mit sogenannter Pauschaldeklaration vor Unterversicherung. Dieser Vertragsbestandteil sieht vor, dass – etwa bei der Inhaltsversicherung – sämtliches Inventar, Waren und Vorräte, aber auch Bargeld pauschal im Versicherungsschutz eingeschlossen sind und nicht einzeln aufgezählte Gegenstände wie in Tarifen mit Einzeldeklaration.
Bei einer Pauschaldeklaration springt der Versicherer immer mit der vereinbarten Versicherungssumme ein. Das spielt zum Beispiel bei einer Vorsorgeversicherung eine Rolle, die Risiken abdeckt, welche nach dem Versicherungsabschluss hinzukommen, etwa An- und Neubauten oder neue Anschaffungen. Um sicher zu stellen, dass Ihr Betriebseigentum auch für die Zukunft perfekt abgesichert, empfiehlt es sich in jedem Fall, bestehende Verträge regelmäßig auf Unterversicherungsrisiken checken zu lassen.
Wir sollten schnellstmöglich gemeinsam klären, ob Ihr Betrieb womöglich unterversichert ist.
Zu Beginn des Jahres oder spätestens im Frühjahr empfiehlt es sich für Unternehmer, einen Blick auf die bestehenden Gewerbeversicherungen zu werfen. Reichen die Deckungssummen noch aus? Entsprechen die Policen noch den aktuellen Vorschriften und Gesetzen? Haben sich innerbetriebliche Veränderungen ergeben, die eine Anpassung notwendig machen? Tipp: Machen Sie mal Frühjahrsputz in Ihren Versicherungsunterlagen!
„Zwar bieten Versicherer oft kostenlose Updates der Verträge an, um auf geänderte Gesetze zu reagieren. Dies geschieht aber meist nur bei den aktuellsten Vertragsbedingungen“, sagt Kerstin Menck, Gewerbe-Expertin beim Versicherer rhion.digital. Deshalb sei es notwendig, die Policen mindestens einmal jährlich zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Als aktuelles Beispiel nennt die Fachfrau die Neuregelung der Haftpflicht für die Nutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
Das sind unter anderem Baumaschinen, Bagger, Gabelstapler, Kehr- und Erntemaschinen. Bisher waren sie im Straßenverkehr meist pauschal über die Betriebshaftpflicht versichert. Nun stand im Raum, eine eigene Kfz-Haftpflicht für diese Maschinen vorzuschreiben. Nach Protesten von Berufsverbänden gilt jetzt: Die Absicherung über die Betriebshaftpflicht bleibt weiterhin möglich – unter der Voraussetzung, dass die Deckungssumme für Personenschäden bei mindestens 7,5 Millionen Euro liegt.
Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Es ist also noch Zeit, die Versicherungssumme in Ihrer Betriebshaftpflicht-Police gegebenenfalls umzustellen. Verlieren Sie die Sache aber nicht aus dem Blick – bei unzureichender Deckung büßen Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz ein, wenn Sie mit einer selbstfahrenden Maschine im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Experten raten in der Betriebshaftpflicht ohnehin zu einer Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, besser noch höher.
Eine regelmäßige Überprüfung der Deckungssumme ist auch bei der Betriebsinhaltsversicherung sinnvoll (etwa dann, wenn Maschinen oder Inventar neu angeschafft wurde). In der Inhalts- und Gebäudeversicherung kann außerdem eine Garagenklausel wichtig sein, zum Beispiel bei Handwerkern, die Fahrzeuge in der Halle abstellen. „Dies ist oft in alten Bedingungen nicht enthalten“, so rhion.digital-Expertin Menck.
Fazit: Sparen Sie sich überflüssigen Ärger und bringen Sie die Policen für Ihren Betrieb mindestens einmal im Jahr auf den neuesten Stand!
Lassen Sie uns direkt prüfen, ob die Policen angepasst werden müssen!